Die regionale Wasserversorgungplanung 2022 (Studie Phase I) hat aufgezeigt, dass die Wasserbeschaffung von extern sowie die Wasserverteilung innerhalb der Region durch eine regionale Wasserversorgungsorganisation gelöst werden sollten.

In Phase II wurden Fragestellungen zur Organisation untersucht und Grundsatzentscheidungen gefällt und von den Gesamtgemeinderäten bestätigt. Die notwendigen und optionalen Aufgaben sind definiert und die Gemeinden als Mitglieder der Organisation sind festgelegt. Die Rechtsform eines Gemeindeverbands steht im Vordergrund.

Für die konkrete Gründung einer regionalen Wasserversorgungsorganisation sind aber die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte vertieft abzuklären. Dazu muss die technische Lösung im Rahmen eines Vorprojekts konkretisiert werden, damit für die Gemeinden und Wasserversorgungen auch die technischen und finanziellen Auswirkungen ersichtlich sind.

Bis zur Gründung der Organisation, ist mit einem Zeitbedarf von rund 2 Jahren zu rechnen. Allfällig notwendige Gemeindeversammlungsbeschlüsse werden auf die 2. Hälfte des Jahres 2026 terminiert.

Die neue Organisation orientiert sich an folgenden Grundsatzentscheiden, welche durch die Gesamtgemeinderäte der acht am Projekt beteiligten Gemeinden bestätigt wurden:

  1. Aufgabe der Organisation
    1. Die regionale Wasserversorgung ist zwingend für den Wasserbezug von extern (Reusstal) und den Wasseraustausch in der Nord-Süd-Achse des Seetals verantwortlich.
    2. Die regionale Wasserversorgung baut und betreibt, soweit notwendig, neue eigene oder gemeinsame Anlagen mit kommunalen Versorgungen.
    3. Die regionale Wasserversorgung kann bei Bedarf weitere Dienstleistungen für Gemeinden und Wasserversorgungen erbringen.
    4. Die regionale Wasserversorgung kann auf Wunsch auch Anlagen der kommunalen Wasserversorgungen übernehmen und betreuen.
  2. Mitglieder der Organisation
    Die Gemeinden sind Mitglieder der regionalen Organisation.
  3. Rechtsform der Organisation
    Als Rechtsform ist ein Gemeindeverband nach öffentlichem Recht anzustreben.
  4. Budgetplanung der nächsten Phase III Organisationsgründung
    Für die Phase der Organisationsgründung wird mit maximal CHF 350’000.- gerechnet. Das entspricht einem Pro-Kopfbeitrag von CHF 12.00 nach Abzug der kantonalen Beiträge für die acht involvierten Gemeinden über die nächsten 2-3 Jahre.

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